Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma RS Computerhandel Raffaele Siligato
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, es sei denn, dass sie schriftlich durch RS Computerhandel bestätigt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nur auf bestimmte Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert: Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber RS Computerhandel auf, so wird dieser im Nachfolgenden Gewerbetreibender genannt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden als Verbraucher bezeichnet.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbetätigung zu Stande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer zu Stande. Maße, Gewichte und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 10 % über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von RS Computerhandel zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage nicht und nicht als verbindliche Zusage, sondern als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer Gewerbetreibender, verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Die in Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen RS Computerhandel zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungsvereinbarungen
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch RS Computerhandel. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechende Dispositionen sind von RS Computerhandel nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die RS Computerhandel die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen und höhere Gewalt etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Spediteurs eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
RS Computerhandel ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 14 Tagen hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 21 Tage dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von RS Computerhandel zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich RS Computerhandel nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den RS Computerhandel zu vertreten hat, haben Gewerbetreibende unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Die Rücknahme von Falschlieferungen ist Gewerbetreibenden nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für Verbraucher gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberechts.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager RS Computerhandel verlassen hat. RS Computerhandel versichert zu versendende Ware auf Kosten des Käufers auf gesonderten Wunsch oder, wenn diese den Wert von EURO 500 übersteigt.
Bei Sendungen an RS Computerhandel trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei RS Computerhandel sowie die gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden. Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses RS Computerhandel umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG
Dem Verbraucher steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an RS Computerhandel erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten von RS Computerhandel an
RS Computerhandel, Liegnitzer Str. 8, 85221 Dachau.
Die Rücksendekosten bei einem Warenwert von 40 EURO oder weniger trägt der Verbraucher.
Nach Eingang der Ware bei RS Computerhandel ist RS Computerhandel verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.
Nach § 361a Abs. 2 BGB muß allerdings bei Rückgabe für die Überlassung und Benutzung der Sache eine Vergütung entrichtet werden. Diese Ansprüche entstehen nur infolge einer etwaigen Nutzung der empfangenen Ware, nicht durch die Ausübung des Widerrufsrechts.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
Ebenfalls ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Hat der Verbraucher Verschlechterungen der Ware zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist RS Computerhandel zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von RS Computerhandel gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn RS Computerhandel andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält RS Computerhandel weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
RS Computerhandel steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist RS Computerhandel berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. RS Computerhandel ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
RS Computerhandel behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Veranlasst ein Gewerbetreibender Be- oder Verarbeitung der von RS Computerhandel gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt dieses im Auftrag von RS Computerhandel, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für RS Computerhandel erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Gewerbetreibenden wird RS Computerhandel Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von RS Computerhandel gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Gewerbetreibende schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für RS Computerhandel.
Der Gewerbetreibende ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Gewerbetreibende bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an RS Computerhandel ab. RS Computerhandel ermächtigt den Gewerbetreibenden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Gewerbetreibende auf das Eigentum von RS Computerhandel hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Gewerbetreibende hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks - ist RS Computerhandel berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Gewerbetreibende in voller Höhe. Der Gewerbetreibende verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von RS Computerhandel die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an RS Computerhandel zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch RS Computerhandel liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird RS Computerhandel auf Verlangen des Gewerbetreibenden insoweit Sicherheit nach ihrer Wahl freigeben. Der Gewerbetreibende trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von RS Computerhandel gelieferten Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinaus gehen, gibt RS Computerhandel selbstverständlich in vollem Umfang an den Käufer weiter. Die Gewährleistung für Schnäppchenware beträgt 30 Tage. Schnäppchenware sind Artikel, die auf Grund ihrer Altersstruktur, mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten Preis angeboten werden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten Service-Begleitschein, sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an RS Computerhandel einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ausnahme gilt hier für Verbraucher im Rahmen des FernAbsG. Stimmt RS Computerhandel einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so sind wir berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von RS Computerhandel über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von RS Computerhandel oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von RS Computerhandel in Höhe von 50,00 €, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser RS Computerhandel in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei RS Computerhandel entstehende Verwaltungs- und Arbeitsaufwand.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von RS Computerhandel gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf RS Computerhandel zu verweisen.
Die Gewerbetreibende betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch RS Computerhandel die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Gewerbetreibender, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch RS Computerhandel schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet RS Computerhandel nur, wenn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen RS Computerhandel und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Gewerbetreibender ist, wird nach unserer Wahl Dachau als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
RS Computerhandel ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Stand: 06/2010 |